Jöhnkes Fallstricke: Makler nach Abmahnung des VZBV verurteilt
Regelmäßig berichtet der Hamburger Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke über wichtige Gerichtsentscheidungen, die Auswirkungen auf das Versicherungs- und Maklergeschäft haben können. In dieser Folge Jöhnkes-Fallstricke geht es um diese drei Urteile.
- „Makler nach Abmahnung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) zur Unterlassung verurteilt“: Die Berufung eines Versicherungsmaklers gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln (LG Köln, Urt. v. 15.06.2023 – 33 O 15/23) bezüglich einer Abmahnung durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen wurde nun vom Oberlandesgericht Köln zurückgewiesen (OLG Köln, Urt. v. 07.02.2023, Az.: 6 U 103/23). Die Urteilsbesprechung lesen sie hier.
- „Maklerhaft bei fehlendem Zuraten zu einer Risikolebensversicherung?“Das Oberlandesgericht Dresden befasste sich mit seinem Urteil vom 23.04.2024 erneut mit der Frage der Maklerhaftung bei fehlendem Zurate zu einer Risikolebensversicherung (OLG Dresden, Urteil v. 23.04.2024 – Az.: 3 U 79/23). Der Versicherungsmakler war im erstinstanzlichen Urteil des durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow begleiteten Verfahrens unterlegen. Die Urteilsbesprechung lesen sie hier.
- „Falschberatung bei Änderungen in der Sphäre des Versicherten“: Der BGH entschied mit Beschluss vom 23.02.2017 (Az.: I ZR 152/16), dass ein Versicherungsmakler nicht für ihm unbekannte Änderungen in der Sphäre des Versicherten haftet. Die Urteilsbesprechung lesen sie hier.
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