In Folge #10 der Kolumne Jöhnkes Fallstricke erläutert der Hamburger Fachanwalt für Versicherungsrecht, Björn Thorben Jöhnke ein Urteil des OLG Dresden und den Beschluss vom 12.10.2022 – 4 U 673/22 – „Berufsunfähigkeit wegen Brustkrebs?“
Eine Versicherungsnehmerin hatte die Diagnose Brustkrebs bekommen und beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer lehnte ab. Warum? Das erläutert Jöhnke im Video.
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