Ist die Karenzzeit in der BU-Versicherung sinnvoll?

Die Zeit spielt bei Versicherungen und insbesondere bei solch existenziellen Absicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung eine entscheidende Rolle. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist ebenso wichtig wie der Eintritt eines Leistungsfalls und vor allem auch der Zeitpunkt der Zahlung der versicherten Leistung.

Denn in der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel können zwischen dem Eintritt des Leistungsfall und dem Beginn der BU-Rentenzahlung durchaus sechs bis zwölf Monate vergehen, wenn man das möchte. Und damit sind nicht Verzögerungen gemeint, die bei der Leistungsfallbeantragung entstehen können, sondern die Karenzzeit, die der Kunde zur Beitragsersparnis selbst wählen kann.

Je länger diese Karenzzeit andauert, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag für die BU-Versicherung. Für denjenigen Versicherungsnehmer, der ein paar Monate mit seinem Ersparten den Einkommensverlust nach dem Feststellen der Berufsunfähigkeit kompensieren kann, könnte im Tausch mit einem niedrigeren monatlichen Beitrag die Karenzzeit sinnvoll sein.

Karenzzeit möglich? Gut durchrechnen

Wer beispielsweise mindestens sechs Monatsgehälter gespart hat, könnte eine Karenzzeit von sechs Monaten vereinbaren. Aber auch andere Rechenmöglichkeiten sind denkbar. So könnte ein Angestellter seine Lohnfortzahlung sowie das Krankengeld der Krankenkasse einkalkulieren. Sechs Wochen bekommt ein Angestellter im Krankheitsfall seinen Lohn oder sein Gehalt vom Arbeitgeber in voller Höhe weitergezahlt. Danach gibt es höchstens 18 Monate das Krankengeld der Krankenkasse. Es beträgt 70 Prozent vom Bruttoentgelt oder höchstens 90 Prozent vom Netto. Damit wäre theoretisch eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten durchaus möglich.

Wenn allerdings die Krankenkasse meint, die Arbeitsunfähigkeit sei nicht vorübergehend, sondern dauerhaft, wird sie die Zahlung einstellen. Kommt dagegen die Deutsche Rentenversicherung zu einer anderen Einschätzung und meint, die Einschränkung sei nicht dauerhaft, leisten weder Krankenkasse noch Rentenversicherung. Hier wäre das Geld, vorausgesetzt die sechs Monatsgehälter sind vorhanden, nach sieben Monaten wohl ganz oder zum großen Teil aufgebraucht.

Spezialfall Soldaten

Bei Soldaten beispielsweise sieht das wieder ganz anders aus. Sie bekommen Übergangsgebührnisse. Das bedeutet, in den ersten sechs Monaten erhalten sie 75 Prozent ihres Solds. In den ersten zwölf Jahren der Dienstzeit steigt dieser Anspruch auf 60 Monate. Unter solchen Voraussetzungen ließe sich eine Karenzzeit recht einfach einbauen.

Fazit zur Karenzzeit in der BU-Versicherung

Grundsätzlich ist die Karenzeit in der BU-Versicherung eine gute Möglichkeit, den Beitrag zu verringern. Je mehr Eigenverantwortung der Versicherungsnehmer übernimmt, desto geringer ist die monatliche Prämie. Wenn der Versicherungsnehmer allerdings ein hohes Sicherheitsbedürfnis hat und das Gefühl braucht, voll versichert zu sein, sollte er auf die Karenzzeit verzichten.

Fotocredit: Pixabay

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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