Rentenlücke – Wie die private Rentenversicherung sie schließen kann

Jedes Jahr steigt die gesetzliche Rente in dem Maße, in dem die Löhne und Gehälter steigen. Für das kommende Jahr zum 1. Juli soll diese Erhöhung bei 3,5 Prozent liegen, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Die endgültige Entscheidung über diese Höhe wird erst im April 2024 fallen. Bleibt es dabei, wird sie nicht so stark steigen, wie in diesem Jahr. Da betrug das Plus 4,39 Prozent in den alten Bundesländern und 5,86 Prozent in den neuen. Und damit ist in Ost und West dasselbe Niveau erreicht.

Rentensystem soll generationengerecht sein

Das Rentensystem soll generationengerecht sein, heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, die bereits die Hälfte ihrer Regierungszeit hinter sich hat. Diese Gerechtigkeit bezieht sich vor allem auf den Dreiklang aus Beitragshöhe, Rentenniveau und Renteneintrittsalter.

Aktuell beträgt die Beitragshöhe 18,6 Prozent, 9,3 Prozent zahlt der Arbeitnehmer und ebenfalls 9,3 Prozent der Arbeitgeber. Das Rentenniveau liegt bei 48 Prozent. Das bedeutet, nach 45 Beitragsjahren und einem durchschnittlichen Einkommen erhält der Rentner mindestens 48 Prozent des dann geltenden durchschnittlichen Einkommens der Arbeitnehmer. Das Renteneintrittsalter steigt noch bis zum Jahr 2031 stetig um einen Monat pro Jahr und wird dann für die meisten Menschen bei 67 Jahren liegen.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente?

Die tatsächlichen Renten betrugen im Jahr 2021 für Frauen in den alten Bundesländern 809 Euro pro Monat und für Männer 1.218 Euro. Frauen in den neuen Bundesländern bekamen 1.070 Euro und Männer 1.141 Euro. Wer 45 Beitragsjahre geschafft hat, merkt das deutlich im Geldbeutel. Rund 400 Euro mehr bedeutet das für Rentner und Rentnerinnen in den alten Bundesländern. In den neuen Ländern bekamen sie dagegen lediglich rund 200 Euro mehr.

Von diesen Renten müssen sowohl die Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden als auch die Steuer. Die Lücke, die also mit dem Eintritt in den Ruhestand entsteht, liegt auf der Hand – jedenfalls, wenn sich der Ruheständler nicht um weitere Einkünfte gekümmert hat.

Private Rentenversicherung zum Schließen der Rentenlücke

Die private Rentenversicherung kann hier eine Möglichkeit sein. Denn neben der eigentlichen Anlage versichert sie das Langlebigkeitsrisiko, das etwa durch ein Depot mit Aktien oder Fonds nicht abgedeckt ist. Nur eine Rentenversicherung zahlt ein ganzes Leben die versicherte Rente. Und das selbst dann, wenn das eigentliche Kapital des Vertrags aufgebraucht ist.

Zudem können steuerliche Vorteile geltend gemacht werden. Denn in der Rentenversicherung wird nicht das gesamte angesparte Kapital versteuert, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und stellt eine zusätzliche Einkommensquelle dar, die individuell und flexibel ausgestaltet werden kann. Damit trägt sie dazu bei, nicht nur die Grundbedürfnisse zu decken, sondern den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Plus: Schutz der Familie

Hinzu kommt ein Hinterbliebenenschutz, mit dem die Familie im Todesfall des Versicherungsnehmers abgesichert ist. Sollte der Versicherte sterben, wird das übriggebliebene Kapital vererbt oder die Rente bis zum Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit weitergezahlt.

Auch einen gewissen Inflationsschutz bietet diese Form der Absicherung, vor allem im Vergleich etwa zum Sparbuch, das aktuell trotz steigender Zinsen noch immer mit der Teuerungsrate nicht mithalten kann. Je nach Rentenmodell steigt die Rente jedes Jahr ein wenig an.

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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