Wie die Tätigkeitsbeschreibung in der BU-Versicherung hilft

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, da sie für den Fall einer Krankheit den Verlust des Einkommens absichert. Doch das Wörtchen „Beruf“ ist dabei ein wenig irreführend. Denn tatsächlich wird weniger der Beruf an sich abgesichert als vielmehr bestimmte, zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte, Tätigkeiten des angegebenen Jobs.

Das liegt unter anderem daran, dass es mittlerweile viele Berufsbezeichnungen gibt, unter denen man sich gar nichts vorstellen kann. Durch die Digitalisierung und zuletzt auch durch Corona haben sich Berufe in den vergangenen Jahren verändert. Manche gibt es gar nicht mehr und neue sind dazu gekommen. So kann es sein, dass die Risikoeinstufung der Versicherer für manchen Jobs nicht mehr zeitgemäß ist. Beispielsweise lassen sich Berufe, die früher viel Reisetätigkeit verlangten, heute oft (zumindest teilweise) online erledigen.

Welche Tätigkeiten müssen ausgeübt werden?

Der Beruf liefert also lediglich den Ausgangspunkt für die Tätigkeiten. Fragen nach dem Anteil der körperlichen Arbeit und dem der geistigen sind daher erste Faktoren zur Einordnung. Welchen Schul- oder Hochschulabschluss jemand hat, oder ob und welche Ausbildung der potenzielle Kunde vorweist, sind weitere Kriterien. Der akademische Grad ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung übrigens der einzige Faktor, durch den ein Beitrag günstiger wird. Selbst dann, wenn der Versicherte gar nicht in dem Beruf, sondern in einem Ausbildungsberuf, tätig ist.

Aus Sicht der Versicherer liegt der Grund dafür auf der Hand: Mit einem abgeschlossenen Studium bekommen die meisten schnell einen Job, in dem eher geistige Fähigkeiten benötigt werden. Zudem hat der Versicherte bewiesen, mit einer langen Ausbildungszeit zurecht zu kommen. Das legt für den Versicherer nahe, dass der Kunde zu einer Umschulung bereit wäre. Auf der anderen Seite unterstellt der Versicherer, dass jemand ohne Ausbildung eher nicht umschulen würde.

Wie sich die Tätigkeitsbeschreibung auswirkt

Werden nun also die Tätigkeiten konkret benannt, kann sich der Versicherer ein genaueres Bild über den Beruf machen. Und das wiederum kann sich auf den Beitrag auswirken. Bei einem Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Tätigkeitsbeschreibung sind die Beiträge der Versicherer in etwa gleich. Anders dagegen bei einem Antrag nur mit der Berufsbezeichnung. Hier gibt es deutliche Unterschiede.

Zudem sind die Berufsgruppenkataloge der Versicherer meist veraltet. Moderne Berufe kommen kaum vor – und wie erwähnt, sind die Veränderungen der vergangenen Jahre dort ebenfalls noch nicht eingeflossen. Oder es gibt immer noch den Kindergärtner. Diese Bezeichnung wurde in den 1970-er Jahre durch den Kindererzieher und Kinderpfleger ersetzt. Das wiederum wirkt sich auf den Preis für die BU-Versicherung aus.

Wie die Tätigkeiten in der BU-Versicherung beschrieben werden

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass überall dort, wo die ausgeübten Tätigkeiten sich von denen der allgemeinen Vorstellung unterscheiden, eine Beschreibung sinnvoll ist. Wie genau das aussehen sollte, könnte sich vom Leistungsfall herleiten. Die Tätigkeiten, die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurden, liegen der Entscheidung für eine BU-Rente zugrunde. Wer sich daran orientiert und mit der Tätigkeitsbeschreibung den durchschnittlichen Arbeitsalltag aufzeigt und potenzielle Risiken, liegt richtig.

Fotocredit: Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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Comments

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    Detlef

    Interessant, dass die Tätigkeiten, die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurden, der Entscheidung für eine BU-Rente zugrunde liegen. Das nimmt natürlich Einfluss und wirft Fragen auf, an die ich noch nicht gedacht hatte. Ich hatte in Erinnerung, dass es dort Harken und Klauseln gibt. Vielleicht frage ich mal genau nach bei einem Rechtsanwalt für BU-Beratung.

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