Grundfähigkeitsversicherung: Was steckt dahinter?

Die Grundfähigkeitsversicherung wird gern als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angesehen. Dabei sind beide Absicherungen im Grunde kaum vergleichbar. Das beginnt bereits damit, dass es im Gegensatz zur BU-Versicherung für die Grundfähigkeitsversicherung keine Musterbedingungen des GDV gibt. Damit ist jeder Versicherer vollkommen frei, für sich und seine Versicherten zu definieren, unter welchen Bedingungen er leistet. Aber auch, worin genau die Grundfähigkeiten bestehen, legt jeder selbst fest.

Grundsätzlich lassen sich in der Grundfähigkeitsversicherung vier Kategorien definieren. Das sind die Grundfähigkeiten selbst, Sinne, alltägliche Fertigkeiten sowie berufsbezogene Fertigkeiten.

Wie Grundfähigkeiten geregelt sind

Unter Grundfähigkeiten verstehen wohl die meisten Menschen all die Dinge, die jeder als Kind erlernt hat. Das wäre sitzen, gehen, stehen, Treppensteigen oder Arme und Hände benutzen. In der Versicherungswelt ist das zwar ähnlich definiert, dennoch finden sich Unterschiede in den Details. Beim Gehen und Treppensteigen etwa sind es bei den Versicherern immer 400 Meter beziehungsweise immer zwölf Stufen.

Andere Fähigkeiten sind weniger einheitlich geregelt. Das gilt zum Beispiel für den Gebrauch von Armen und Händen. Ob Schere benutzen, eine Flasche öffnen, die Arme auf Schulterhöhe anheben oder eine Jacke anziehen – die Versicherer bestimmen, welche Kriterien erfüllt sein müssen.

Die Gefahr besteht, dass die Vorstellung des Versicherten über den Versicherungsumfang nicht dem entspricht, was tatsächlich zu einem Leistungsfall führen könnte. Objektive medizinische Vorgaben wären einfacher, aber für den Versicherten weniger verständlich.

Die Sinne in der Grundfähigkeits-Versicherung

Hier entspricht die landläufige Meinung über die Sinne auch dem, was die Versicherer meinen. Das bedeutet, sehen, hören, sprechen, riechen, tasten sind im Wesentlich gleich festgelegt. Ebenso dazu zählen der Gleichgewichtssinn und der Intellekt. Beim Gleichgewichtssinn ist es recht eindeutig, da der Begriff bereits im Wort steckt.

Der Intellekt meint beispielsweise Planungsfähigkeit und Auffassungsgabe. Oft wird auch das eigenverantwortliche Handeln genannt. Psychische Erkrankungen können hier durchaus die Leistung auslösen. Manche Grundfähigkeits-Versicherungen dagegen leisten nur bei motorischen Erkrankungen. Sollte also eine Epilepsie oder eine andere neuronale Erkrankung vorliegen, würde dieser Versicherer nicht zahlen. Darauf gilt es in der Beratung zu achten.

Alltägliche Fertigkeiten in der Grundfähigkeitsversicherung

Neben den Grundfähigkeiten und den Sinnen sind in der Grundfähigkeitsversicherung auch komplexere Fertigkeiten versichert. Dabei handelt es sich um Dinge, die wir irgendwann erlernt haben, wie Fahrrad- oder Autofahren. Ziehen und Schieben könnten ebenfalls hier einsortiert werden. Obwohl beides ebenfalls erlernt ist, sind die Bewegungen komplex. In der Definition der Versicherer sollte es daher so konkret wie möglich beschrieben werden, um im Leistungsfall keinen Interpretationsspielraum zu haben. Die meisten Tarife sind entsprechend aufgestellt.

Berufliche Fertigkeiten in der Grundfähigkeitsversicherung

Ob Handwerker, Fitnesstrainerin, Friseur oder Managerin – jeder Beruf bringt andere Fertigkeiten mit sich, die bei einem Verlust auch die Arbeit beeinflussen. Berufskraftfahrer, wie Bus-, Lkw- oder Taxifahrer können zum Beispiel nicht mehr in ihrem Job arbeiten, wenn sie aufgrund einer Erkrankung ihre Fahrlizenz verlieren. In solchen Fällen ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, doch pauschal kann lässt sich das nicht sagen.

Fazit

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, aber aufgrund von Vorerkrankungen keine abschließen kann, könnte mit der Grundfähigkeitsversicherung für den Verlust der Arbeitskraft einen Teil der Versorgungslücke schließen. Aber für die meisten Fällen ist die Grundfähigkeitsversicherung eher eine Absicherung für Freizeit als Unterstützung für Haushalt und/oder Garten.

Durch das Hinzufügen von Bausteinen, wie die Arbeitsunfähigkeit oder die Erwerbsunfähigkeit kann die Grundfähigkeitsversicherung recht nahe an die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung heranreichen.

Fotocredit: Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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