Ein kurzer Überblick: bKV als schnell erlebbarer Benefit

Im Jahr 2021 boten 23 Prozent mehr Betriebe ihren Mitarbeitenden eine bKV an als im Jahr zuvor, wie Zahlen des Verbandes der privaten Krankenversicherung zeigen. Insbesondere in kleineren Unternehmen ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein einfaches und wirkungsvolles Instrument, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Denn im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die bKV schnell erlebbar. Ein Beispiel ist hier die Brille. Nach Abschluss der bKV dauert es in der Regel nur ein paar Wochen und der erste Mitarbeiter läuft mit einer neuen Brille über die Flure und freut sich, dass er dafür kein Geld ausgeben musste.

Ein weiteres Highlight ist, dass Alter und Vorerkrankungen üblicherweise keine Rolle spielen. Es gibt meist auch keine Gesundheitsprüfung. Würde der Mitarbeiter eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, müsste er auch mal Gesundheitsfragen beantworten. Hier könnte es sein, dass aufgrund des Gesundheitszustands etwa für eine stationäre Krankenhauszusatzversicherung kein Vertrag zustande kommen kann. Über die bKV kann sich dieser Mitarbeiter dennoch versichern. Da der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt und der Mix aus der Belegschaft die Versichertengemeinschaft bildet.

bKV-Beitrag gilt als Sachlohn

Die Übernahme der Versicherungsprämie der bKV fällt nicht unter den Steuerparagrafen, sondern sie gilt als Sachlohn. Das bedeutet, es müssen aktuell auf 50 Euro keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Allerdings handelt es sich beim Betrag des Sachlohns grundsätzlich um eine Freigrenze. Der Unterschied zum Freibetrag besteht darin, dass bei der Freigrenze bei nur einem Cent über den 50 Euro bereits der gesamte Betrag versteuert werden muss und Sozialversicherung darauf anfällt. Bei einem Freibetrag hingegen unterliegt lediglich der Betrag über dem Freibetrag der Einkommenssteuer- und Sozialabgabenpflicht.

Darum ist es im Beratungsgespräch beim Unternehmen wichtig, zunächst zu fragen, ob Sachlohnbezug bereits genutzt wird. Wenn ja, in welchem Umfang und für welche Leistungen. Wenn das schon voll umfänglich ausgeschöpft ist, gibt es keinen Spielraum mehr für die bKV.

Budgettarife sind beliebt

Besonders beliebt sind die sogenannten Budgettarife. Hier kann das Unternehmen für seine Mitarbeitenden einen jährlichen Höchstbetrag, das Budget, festlegen. Dieses Budget kann für beispielsweise Zahnersatz oder Zahnbehandlungen ausgegeben werden, ebenso wie für die Brille oder bei einer stationären Behandlung.

Der Prozess der Abrechnung wird sehr schlank gehalten. Die Rechnungen können unkompliziert online, per App oder über das Internetportal des Versicherers, eingereicht werden. Auch der Rechnungsversand per Post ist möglich. In der Regel wird der Rechnungsbetrag innerhalb weniger Tage erstattet.

Mehr Informationen zur bKV gab es beim BiometrieExpertentag. Hier geht’s zur Aufzeichnung.

Fotocredit: Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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