Schüler-BU-Versicherung behalten oder neuen Vertrag abschließen?

Je jünger ein Versicherungsnehmer seine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, um so besser. Denn immerhin sichert er sich seinen, in der Regel sehr guten Gesundheitszustand, und das schlägt sich in günstigen Prämien nieder. Besteht diese BU-Versicherung im besten Fall also seit der Schulzeit und ist auch die versicherten Rentenhöhe passend, kann sich trotzdem irgendwann die Frage stellen, ob ein neuer Vertrag her muss. Das kann der Fall sein, wenn aus dem einstigen Schüler ein Polizist wird, und damit ein Beamter, der eine Dienstunfähigkeits-Klausel brauchen würde.

Während im Leistungsfall bei einer Berufsunfähigkeit die Prüfung auf BU etwas schwieriger sein und länger dauern kann, ist es bei der Dienstunfähigkeit etwas einfacher. Hier genügt als Nachweis die Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn. Der Polizist, der als Schüler eine BU-Versicherung abgeschlossen hatte, würde nun, ohne die DU-Klausel in seinem Vertrag, den üblichen Weg gehen müssen und der Versicherer prüft, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Ein alter BU-Versicherungsvertrag kann besser sein

Für einen Beamten bedeutet dieser Prozess zumindest keinen finanziellen Nachteil, da er seine Bezüge für diese Zeit weiterhin in volle Höhe bekommt. Wird er berufsunfähig eingestuft, bekommt er sein Ruhegehalt plus die einst als Schüler in der BU-Versicherung vereinbarte Rente, von zum Beispiel 1.500 Euro.

Hat dieser Polizist dagegen seinen alten Schüler-Vertrag gekündigt und einen neuen mit der DU-Klausel abgeschlossen, erhält er ebenfalls sein Ruhegehalt bei der Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn, aber zusätzlich eine geringere Rente aus der privaten Absicherung. Denn hier konnte er maximal 750 Euro beziehungsweise höchstens 30 Prozent vom Brutto als Rente abschließen.

Schüler sind länger versicherbar as Polizisten

Außerdem ist der Schüler in der Regel bis 67 Jahre versicherbar, während ein Polizist oft nur bis 63 Jahre seine Dienstfähigkeit absichern kann. Und würde der Polizist bei einer Spezialeinheit arbeiten, wäre er überhaupt nicht mehr versicherbar. Letztlich obliegt die Entscheidung, ob eine DU-Klausel wichtiger ist oder nicht, dem Kunden. Hier kommt es sehr auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse an.

Wer allerdings fürchtet, aus der BU-Versicherung bei Beamten kein Geld zu erhalten, kann sich einen Experten leisten, den am Ende der Versicherer bezahlt. Denn eine DU-Rente beginnt frühestens mit der Versetzung in den Ruhestand. Zu diesem Zeitpunkt muss aber schon mindestens sechs Monate eine Berufsunfähigkeit vorliegen.

Ein Experte könnte also mit sechs Monatsrenten bezahlt werden und es gibt keinen Nachteil zu einer DU-Klausel. Wenn die BU aber schon länger bestand, dann macht man unterm Strich sogar ein Plus.

Fotocredit: Freepik

author

Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

What's your reaction?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert