BU-Versicherung: Warum der Prognosezeitraum fiktiv sein sollte

Beim Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um die Zeit, in der ein Versicherter in der Zukunft berufsunfähig sein wird. Diese Prognose ist wichtig, um eine Leistung aus der Versicherung zu erhalten. Die meisten Bedingungen der Versicherer verlangen hier sechs Monate.

Allerdings sind Prognosen per se recht schwierig und in Sachen Gesundheit noch einmal mehr. Ärzte tun sich schwer, zu beurteilen, dass sich der Gesundheitszustand für die kommenden sechs Monate nicht verändern wird. Und auch wenn der Arzt das doch wagt, könnte der Versicherer jederzeit prüfen, ob der Prognosezeitraum weiterhin erfüllt ist.

Fiktiver Prognosezeitraum: Was ist das?

Da den Versicherern nicht daran gelegen ist, die Leistung zu verweigern, wurde der fiktive Prognosezeitraum erfunden. Hier schaut der Versicherer nicht in die Zukunft, sondern in die Vergangenheit, und es geht darum, wie lange jemand bereits berufsunfähig ist und deshalb wahrscheinlich auch in der Zukunft berufsunfähig sein wird. Bei den meisten Tarifen sind das ebenfalls sechs Monate.

Der Versicherungsnehmer muss also nach sechs Monaten Berufsunfähigkeit nicht mehr nachweisen, dass er künftig ebenfalls mindestens sechs Monate berufsunfähig ist. Er ist für die Versicherer dann von Beginn an berufsunfähig – und das kann ein Arzt wesentlich leichter bestätigen als eine Prognose in die Zukunft zu wagen.

Beispiel: Psychische Erkrankungen

Bei Erkrankungen der Psyche fällt es immer wieder schwer, diese Erkrankung beim Versicherer nachzuweisen. Zwar haben sich die Verfahren bereits verbessert und sie sind eindeutiger, dennoch gibt es immer wieder Probleme. Zu beweisen, dass die Erkrankung in sechs Monaten noch ebenso schwerwiegend sein wird und der Beruf deshalb nur noch zur Hälfte ausgeübt werden kann, ist beinahe unmöglich. Sechs Monate zurückzuschauen, und die Erkrankung zu belegen, ist wesentlich einfacher.

Fazit zum Prognosezeitraum

Der fiktive Prognosezeitraum mit sechs Monaten ist also für die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr bedeutsam. Der Prognosezeitraum dagegen weniger. Ist ein Fall eindeutig, schadet es nicht, wenn der Versicherer den Prognosezeitraum ebenfalls mit sechs Monaten vereinbart hat. Allerdings finden sich eigentlich in allen Tarifen am Markt beide.

Fotocredit: Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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