Grundfähigkeitsversicherung: Wann eine BU-Option sinnvoll ist

Eine Grundfähigkeitsversicherung mit Option auf Berufsunfähigkeit liefert dem Versicherten finanziellen Schutz, wenn er aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden bei einer Grundfähigkeitsversicherung keine konkreten Berufe abgedeckt, sondern bestimmte Fähigkeiten.

Da viele Menschen aufgrund von Vorerkrankungen oder ihres Berufs keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, oder nur zu einem Beitrag mit Aufschlag, entscheiden sie sich gegen diese Arbeitskraftabsicherung. Die Grundfähigkeitsversicherung wird hier gern als Alternative gewählt. Mit entsprechenden Bausteinen kann das auch eine gute Wahl sein.

Grundfähigkeitsversicherung in Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln

Neben der AU-Klausel (siehe dazu hier) ist das eben die BU-Option. Hier kann die Grundfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Immer mehr Tarife bieten diese Option an. Allerdings kommt es auch wieder auf die Details der Versicherungsbedingungen an.

Wer zum Beispiel als Kind die Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann mit dieser Option zu bestimmten Ereignissen oder Zeitpunkten den Tarif umwandeln. Die Kehrseite dieser Möglichkeit für den Versicherer und damit das Versichertenkollektiv ist, dass jemand, der schon fast berufsunfähig ist, nun noch schnell umwandelt, um die Leistungen zu erhalten.

Zum Schutz der Versichertengemeinschaft gibt es eine Wartezeit

Um diesem Missbrauch vorzubeugen, gibt es zum Beispiel eine Wartezeit auf die Umwandlung in eine BU-Versicherung. In der Regel liegt sie bei fünf Jahren. Zudem wird die Gesundheit erneut abgefragt. Mussten beim Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung nur wenige Fragen beantwortet werden, schaut der Versicherer bei der Umwandlung genauer hin.

Es wird beispielsweise verlangt, dass der Versicherte noch nie berufs- oder erwerbsunfähig oder pflegebedürftig war oder eine Grundfähigkeit verloren hat. Auch, dass in den zurückliegenden Monaten keine ernsthafte Krankheit ausgestanden wurde, muss bestätigt werden.

Aber am effektivsten dürfte sein, dass es hier keine ereignisunabhängige Wechseloption gibt. So kann der Kunden nicht schnell wechseln, weil er kurz vor der BU steht.

Diese Merkmale haben die aktuellen Grundfähigkeitsversicherungen mit BU-Option

  • Wartezeit: fünf Jahre
  • Meldefrist: sechs oder zwölf Monate
  • Ereignisse für die Umwandlung: der erste Job nach Ausbildung oder Studium
    Bedingung: entweder ein unbefristeter Arbeitsvertrag oder maximal Befristung auf 24 Monate
  • Alter: Höchstalter meist 27 oder jünger als 30 Jahre
  • Rentenhöhe: 1.000 Euro, 1.500 Euro oder 2.000 Euro

Fotocredit: Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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