Mit Beispielen in der Beratung zur Grundfähigkeitsversicherung punkten

Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) entwickelt sich zunehmend zu einer beliebten Versicherung, weil sie die Absicherungsbedürfnisse vieler Versicherungsnehmer anspricht. Die Bandbreite ist sehr weit und das Risiko, eine Grundfähigkeit durch Krankheit oder Unfall zu verlieren, vorhanden. Konkrete Leistungsfälle zeigen, wie sinnvoll diese Vorsorge sein kann.

Susanne Müller (*) etwa erlitt einen Unfall am Auge. Dadurch verlor sie vorübergehend ihre Sehfähigkeit. Dank der Grundfähigkeitsversicherung erhielt sie die vereinbarte monatliche Rente. Sie konnte sich auf die Genesung konzentrieren und musste sich nicht zusätzlich um die finanziellen Folgen ihres Sehkraftverlusts Gedanken machen.

Bei Thorsten Schmidt (*) gab ein Schlaganfall den Ausschlag für seine Einschränkung. Er büßte seine Sprechfähigkeit ein. Das beeinträchtigte ihn nicht nur im Alltag, sondern sorgte auch dafür, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Glücklicherweise hatte auch er eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Durch die monatliche Rente konnte zumindest teilweise sein Verdienstausfall kompensiert werden.

Nutzen der Grundfähigkeitsversicherung aufzeigen

Dieses Beispiel zeigt, warum die Grundfähigkeitsversicherung so gern als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt wird. Wenn Thorsten Schmidt eventuell durch Vorerkrankungen oder durch ein risikoreiches Hobby keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen konnte, half ihm nun seine Grundfähigkeitsversicherung. Zwar besteht kein Bezug zum zuletzt ausgeübten Beruf, aber durch den Verlust einer Fähigkeit, die er auch für seinen Job benötigte, wurde der Leistungsfall ausgelöst.

Ähnlich könnte es beispielsweise bei einem Verlust der Mobilität aussehen. Ein Versicherter, der einen Bürojob ausübt, kann unter Umständen mit einer eingeschränkten Mobilität weiterarbeiten und sein Einkommen sichern. Die Grundfähigkeitspolice zahlt dennoch eine monatliche Rente. Jemand, der körperlich tätig war, kann in dieser Situation sehr wahrscheinlich seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er bekommt zwar auch die Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung, hat aber den Verlust seines Einkommens nicht abgesichert.

Die Grundfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Auch für selbständige Handwerker ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Überlegung wert. Denn hier ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) sehr teuer und leistet durch die Umorganisationsklausel auch nicht sofort bei einer Berufsunfähigkeit. Hinzu kommt, dass die meisten Selbständigen selbst mit dem sprichwörtlichen Kopf unterm Arm noch arbeiten würden.

Die GFV leistet beim Verlust einer Grundfähigkeit auch dann, wenn der Handwerker diese Grundfähigkeit im Beruf nicht mehr benötigt, weil er seine Aufgaben umorganisieren konnte.

Grundfähigkeitsversicherung als Alternative

Bei Angestellten sollte der Versicherungsvermittler immer darauf achten, dass die GFV über eine AU-Klausel verfügt, wenn der Kunde eine Alternative zur BUV sucht. Denn dadurch kann  der erste Bedarf bei einer Krankschreibung abgefedert werden. Der Kunde kann entweder gesund werden, umschulen oder tatsächlich eine Grundfähigkeit im Sinne der Bedingungen verlieren.

Solche Erfahrungsberichte können Versicherungsmakler nutzen, um ihren Kunden den Nutzen einer Grundfähigkeitsversicherung aufzuzeigen und gleichzeitig den Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich machen.

(*) erfundene Beispiele

Fotocredit: Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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