Welche Dynamiken es in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt

In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind beim Abschluss eines Vertrags zwei Dynamiken möglich: Beitragsdynamik und Leistungsdynamik.

Beitragsdynamik: sinnvolle Ergänzung

Wenn der Versicherte beispielsweise bei einem monatlichen Beitrag von 100 Euro 5 Prozent Beitragsdynamik vereinbart, zahlt er im zweiten Jahr des Vertrags 105 Euro monatlich für seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Dynamik kostet ihn kein zusätzliches Geld, außer eben den direkt erhöhten Beitrag. Sie ist insofern empfehlenswert, als dass die Teuerungsrate ein wenig abgefedert werden kann, wie aktuell deutlich zu sehen ist. Daher sollte sie möglichst mit dem Höchstbetrag von 5 Prozent abgeschlossen werden.

Denn es muss bedacht werden, dass eine spätere Rente nicht im gleichen Maß steigt. Wer also statt 100 dann 105 Euro bezahlt, würde im Falle der BU nicht genau 5 Prozent mehr Rente bekommen. Der Versicherte schließt quasi jedes Jahr eine neue BU-Versicherung dazu ab und ist jedes Mal ein Jahr älter. Dennoch ist diese Dynamik sinnvoll. Zwar kann auch eine Nachversicherungsgarantie dafür sorgen, dass die vereinbarte Rente erhöht wird, doch dafür ist in der Regel ein Ereignis wie Heirat, Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung notwendig.

Regelmäßige Anpassung der Rentenhöhe

Die Beitragsdynamik sorgt für eine regelmäßige Anpassung. Das Risiko, dass der Vertrag dadurch irgendwann unbezahlbar wird, besteht kaum. Die meisten Versicherer bieten an, dass der Kunde mindestens zwei Mal einer Erhöhung widersprechen kann. Beim dritten Widerspruch wird die Dynamik jedoch entfernt. Bei neueren Verträgen ist ein Widerspruch oft unbegrenzt möglich.

Zudem sollte darauf geachtet werden, worauf sich die Dynamik bezieht. Das kann entweder der Grundbeitrag sein oder der Beitrag des Vorjahres. Manche Versicherer legen die Dynamik auch nicht von vornherein fest, sondern passen sie an den Verbraucherpreisindex an. Außerdem endet die Dynamik in der Regel vor dem Vertragsende, beispielsweise mit dem Alter von 50 Jahren oder fünf Jahre vor Vertragsende.

Im Vergleich dazu: die Leistungsdynamik

Während die Beitragsdynamik den Versicherten kein zusätzliches Geld kostet, sieht das bei der Leistungsdynamik anders aus. Allein aus diesem Grund ist sie nicht generell zu empfehlen. Die Leistungsdynamik greift, wie der Name verrät, nur im Leistungsfall und erhöht die Rente jedes Jahr um den vereinbarten Prozentsatz.

Jedoch bilden auch die Überschüsse des Versicherers bereits eine Leistungsdynamik. Mindern sie während der Vertragslaufzeit den Bruttobeitrag auf einen günstigeren Nettobeitrag, wirken sie sich im Leistungsfall als Erhöhung auf die Rente aus.

Weil die Überschüsse allerdings nicht garantiert sind, gibt es die Leistungsdynamik. Wenn sich Kunden wohler damit fühlen, wäre die Höhe von 1 Prozent zu empfehlen. Denn als Faustregel lässt sich sagen, dass 1 Prozent Garantie 5 Prozent kostet. Werden diese 5 Prozent gleich in einen höheren Beitrag investiert, bekommt der Versicherte eine höhere Rente und es lohnt sich aufgrund der Bezugszeit einer Berufsunfähigkeitsrente für die meisten Versicherten eher.

Durchschnittlich dauert eine Berufsunfähigkeit vier Jahre. Damit sich die 5 Prozent mehr Kosten aus der Leistungsdynamik also bei 1 Prozent rechnen, muss der Versicherte schon mal mindestens fünf Jahre berufsunfähig sein. Bei 2 oder 3 Prozent mehr Leistungsdynamik entsprechend länger.

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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